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Den Winterdienst bieten wir nur für Gewerbeliegenschaften bzw. Wohnanlagen an. Für Privatgrundstücke bzw. Gehwege bieten wir zur Zeit keinen Winterdienst an.

Der Winterdienst umfasst das Schneeräumen und das Streuen von Salz bzw. Sand um einer Glättebildung vorzubeugen.

Wie auch beim Kehrdienst wird je nach Größe der zu räumenden Fläche mit manuellen Handkehrmaschinen, maschinellen Großflächenkehrmaschinen / Unimogs bzw. Geländefahrzeugen für den Winterdienst gearbeitet. Beim Winterdienst achten wir auf die örtlichen Vorschriften zum Schneeräumen und Streuen.

Der Winterdienst wird selbstständig bei Bedarf ausgeführt.

Ein Pauschalvertrag wird in der Regel für die Monate von November bis März abgeschlossen und enthält alle Vorhaltekosten und Wintereinsätze für die Vertragslaufzeit. Somit sind Sie stets auf der sicheren Seite, daß Ihre Liegenschaft bestens betreut wird.






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